Novellierung Trinkwasserverordnung


Novellierung Trinkwasserverordnung


Trinkwasserverordnung novelliert

Das Bundesministerium für Gesundheit (BmG) hat eine neue Trinkwasserverordnung erlassen. Die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung tritt am 24.06.2023 in Kraft.

Die neue Verordnung ist komplett überarbeitet und sieht deutlich strengere Regeln für Trinkwasser vor als bisher. Aus bisher 25 Paragraphen mit 5 Anlagen wurden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen. Damit setzt das BmG die seit 2021 geltende Europäische Trinkwasserrichtlinie um.

Erstmals gibt es verpflichtende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung für das Wasserversorgungssystem bis zur Entnahmearmatur bei den Verbraucher:innen.

Neue Grenzwerte und Schutz vor PFAS
Mit der neuen Verordnung werden auch Grenzwerte für Trinkwasser neu aufgenommen und vorhandene verschärft. Der Schutz vor Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) verbessert. Verschärfend zum bisherigen PFAS-Grenzwert der EU-Trinkwasserrichtlinie in Deutschland werden für vier PFAS strengere Grenzwerte definiert.
Insbesondere sind davon somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A betroffen. Diese Chemikalien kommen in Beschichtungen von Textilien vor und werden zur Imprägnierung eingesetzt. Sie finden auch Anwendung In Kosmetika. PFAS können ernste Gesundheitsprobleme hervorrufen. Sie verursachen Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeitsstörungen und Krebs. (European Envirnment Agency).

Neue Überwachungs- bzw. Meldepflichten in der Kritik
Die verschärften Grenzwerte für Chrom und Arsen kann der DVGW dagegen nicht nachvollziehen. Ein Kritikpunkt sind dabei auch die neuen Überwachungs- bzw. Meldepflichten.

Wasserversorger und Installateure sollen künftig Informationen im Zusammenhang mit Bleileitungen in Gebäuden an das Gesundheitsamt melden.

Alte Bleirohre müssen bis 2026 ganz ausgetauscht werden
Künftig müssen auch alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei jedoch kaum noch ein Problem, da der niedrige Grenzwert von maximal 10 µg/L bei Bleirohren gar nicht eingehalten werden kann. So sind praktisch nur noch Restbestände im Leitungsnetz zu finden.
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